Betreuungsangebot

Bildung – Erziehung – Betreuung

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung einzustufen ist. Vor allem in den ersten drei Lebensjahren ist diese familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse der Kinder besonders berücksichtigt werden können, entwicklungspsychologisch sehr wertvoll.

Aber nicht nur für die Betreuung junger Kinder wird diese Betreuungsvariante immer bedeutsamer, auch wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, spielt sie eine immer größere Rolle – denn auch für z.B. außergewöhnliche Betreuungszeiten findet man hier oft eine Lösung.

Die Finanzierung eines Betreuungsplatzes ist an die Elternbeiträge eines Kindertagesstättenplatzes angeglichen und wird über den öffentlichen Träger der Jugendhilfe gefördert.